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Familien stärken!
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ...
... ist
eine Form der Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder– und
Jugendhilfegesetz (§31 KJHG), die der ARV mit ausgebildeten
Fachkräften (Dipl. Sozialpädagoginnen) in Zusammenarbeit mit
Jugendämtern seit 1996 anbietet.
Der Gesetzgeber beschreibt im § 31 KJHG
Sozialpädagogische Familienhilfe wie folgt:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung
und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der
Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und
Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der
Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der
Familie“.
Wer
kann die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Anspruch
nehmen?
Die SPFH
richtet sich an alle Familien, die eine intensive Begleitung und
Beratung bei Erziehungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten,
Schulschwierigkeiten, etc. wünschen und benötigen.
Sie
richtet sich an alle Familienmitglieder, d.h. gleichermaßen an
Kinder und Erwachsene.
Die
Kostenübernahme für die Hilfe zur Erziehung ist beim Jugendamt
zu beantragen.
SPFH im ARV-Kreisverband
Regensburg:
Tel. 0941 208 200-0
mail@arv-regensburg.de
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